IOTA - Talk

  • ...und immer schön Screenshots (explorer) wegen Nachweisbarkeit machen.


    Oh Mann, Krypto ist ja überhaupt nicht umständlich... 🙈

    Screenshots vom Explorer braucht es nicht. Hab da mit meiner Steuerberaterin drüber gequatscht.

    Kryptos fallen unter § 23 Einkommenssteuergesetz Private Veräußerungsgeschäfte.


    Haltefrist von 1 Jahr und darüber hinaus muss und solltest du das auch nicht beim Finanzamt angeben, dass du Kryptos hast.

    Da könnte das Finanzamt Fallstricke für dich daraus bauen.


    Meine Beraterin sagte nur wenn ich die länger als 1 Jahr halte brauch ich die nur zu verkaufen das Finanzamt muss nichts davon wissen, die melden sich automatisch. Wenn die sich dann melden, dann muss ich nachweisen wann ich die gekauft habe und zu welchem Preis Menge usw.. Also Kontoauszug und Tradinghistorie und Verkauf belegen.

    Ab dem Verkaufszeitpunkt soll ich meine Nachweise mind. 10 Jahre aufheben. Wenn die sich nach 10 Jahren nicht gemeldet haben dann kann ich meine Kaufnachweise löschen.


    Anders sieht es aus wenn du z.B Coins erschaffst durch mining. Da bin ich aber nicht drauf eingegangen weil ich nur Iotas gekauft habe:-) da gibt es sowas wie mining nicht :smiling_face:


    Das ganze ist weder eine Anlageberatung noch eine Steuerberatung ich geben nur das wieder was mir meine Beraterin gesagt hat, das kann bei einem anderen Finanzamt aber schon wieder anders aussehen. Von daher ruft einfach bei einem Steuerberater an wenn es soweit ist und dann hat sich das erledigt. Dann zahlt man mal ein paar € für ne Beratung un den verkauf von Iotas aber dann ist es zumindest sicher das da nichts mit Steuernachzahlungen kommt usw.


    So aber das war nur ein kleiner Einwand zum Steuerthema, das gehört hier nicht rein :smiling_face: Also weiter mit dem eigentlichen Thema.


    Wen moon ? :rocket

  • Meine Beraterin sagte nur wenn ich die länger als 1 Jahr halte brauch ich die nur zu verkaufen das Finanzamt muss nichts davon wissen, die melden sich automatisch. Wenn die sich dann melden, dann muss ich nachweisen wann ich die gekauft habe und zu welchem Preis Menge usw.. Also Kontoauszug und Tradinghistorie und Verkauf belegen.

    Danke, dass du hier nochmal schreibst, was ich eh schon die ganze Zeit denke.

    Nur kurze Frage: Was hat deine Steuerberaterin mit dem Finanzamt zu tun? (Weil du geschrieben hast, dass das bei jedem Finanzamt anders sein kann).

  • Danke, dass du hier nochmal schreibst, was ich eh schon die ganze Zeit denke.

    Nur kurze Frage: Was hat deine Steuerberaterin mit dem Finanzamt zu tun? (Weil du geschrieben hast, dass das bei jedem Finanzamt anders sein kann).

    Was denkt ihr, welche Dokumente man am besten aufbewahren sollte?

    Kontoauszug des Fiat-Kontos, (Bitpanda)-Historie Kauf/Verkauf klingen einleuchtend.


    Wie sieht es denn aus, wenn man die Token von z.B. Bitpanda Richtung Trinity versendet hat, dann die Migration stattfand (Moonpay-Hack), dann die nächste Migration stattfindet (Firefly/Chrysalis) etc.
    Sollte man hier auch einen Export fahren bzw. mit Screenshots arbeiten? Die Adressen haben sich ja oft geändert.


    Oder reicht es, dass die spätere Anzahl der ausgezahlten Coins die Anzahl der nachweislich bei z.B. Bitpanda gekauften Coins nicht übersteigt?


    PS: Natürlich hoffe ich auch, nie auszahlen zu müssen.

  • Ich denke, den einzig akzeptablen Nachweis über die Kryptokäufe bilden die jeweiligen Käufe in der History der jeweiligen Plattform.

    Alle eigenen eingetragenen Käufe in einer Excel-Liste würde ich als Finanzamt nicht akzeptieren.

    Daher am besten Screenshot davon machen und ausdrucken.


    Zitat

    Sollte man hier auch einen Export fahren bzw. mit Screenshots arbeiten? Die Adressen haben sich ja oft geändert.


    Die History ändert sich ja nicht, nur weil du deine Iotas verschoben hast. Der Nachweis stimmt ja trotzdem.

  • Du brauchst nur den Kauf Nachweisen wenn sie dich darum bitten, wenn du nachweisen kannst das du 20 Gi hast und später 20 Gi verkaufst dann ist alles gut.


    Du musst deinem Finanzamt auch nicht nachweisen wenn du ein 500€ Schein aus deiner Geldbörse nimmst es in 5x 100€ Scheine tauschst und es in eine weitere zweite Geldbörse steckst. Wo die Coins liegen ist vollkommen wurscht, solange die Menge stimmt.

    Wie gesagt gilt nur bei >1 Jahr Haltezeit.


    Wenn es ein Fork oder weiß der Teufel geben sollte und auf deinem Beleg für den kauf steht du hast 20 Giota gekauft und du verkaufst 50 Iotaforkcoins dann musst du nur den Fork nachweisen wo steht das aus 20 Giota eben 50 Iotaforkcoins gemacht wurden. Keine Angst ihr müsste weder eure Walletadressen noch sonst was nachweisen, das interessiert niemanden wo die Coins liegen. Es kann unter umständen sogar schon reichen wenn ihr dennen den Beleg gebt wo drauf steht das ihr alles Coins sagen wir mal 2017 gekauft habt, dann werden die schon nicht mehr nachforschen, weil es >1 Jahr ist. Wenn es aber ungereimtheiten gibt, das man mehr verkauft als man eingekauft hat, dann wirds kritisch.


    Es muss nur der erwerb und der verkauf Belegt werden können.


    noch ein Bsp:


    Ich kauf mir ein Oldtimer für 1.Mio lass den 2 Jahre stehen und verkaufe den für 2 Mio. dann juckt es das Finanzamt nicht in welcher Garage das Auto in der Zeit stand. Die wollen wissen wann das Auto gekauft wurde und zu welchem Preis. Haltefrist 2 Jahre o.k hier ist nix zu holen.


    Also nochmal zusammen gefasst

    Iota kaufen -> Belge sichern vom kauf -> 1 Jahr lang nicht verkaufen -> dann verkaufen -> Belege ab Verkaufsdatum 10 jahre aufheben, wenn das Finanzamt klingeln sollte.


    Ihr müsst dem Finanzamt rein garnichts mitteilen bei haltefristen größer 1 Jahr.

  • Danke, dass du hier nochmal schreibst, was ich eh schon die ganze Zeit denke.

    Nur kurze Frage: Was hat deine Steuerberaterin mit dem Finanzamt zu tun? (Weil du geschrieben hast, dass das bei jedem Finanzamt anders sein kann).

    Meine Beraterin sagte je nach Sachbearbeiter kann es da schon unterschiede geben was die Bearbeitung angeht die sehen da nur ne hoffentlich große Summe und bekommen dann bammel das sie was falsch machen. Die haben meist keine Ahnung von der Materie Krypto. Manche würden auch mehr Infos einfordern, die man aber ganricht abgeben muss. Das klärt dann aber in solchen Fällen ein Steuerberater mit dem Finanzamt.


    Achso noch ne Info das Ganze geht wirklich nach dem FIFO Prinzip, das erste was gekauft wurde an Coins ist dann auch das erste was verkauft wird.


    Jetzt aber wieder zurück zum eigentlichen Thema sonst gibts Ärger mit dem Bot <33:red_heart:<33

  • Ja alles soweit korrekt.

    Im Grunde musst du sogar nur eine Buchhaltung führen.


    Zitat
    Wenn die sich dann melden, dann muss ich nachweisen wann ich die gekauft habe und zu welchem Preis Menge usw..

    Man kann Kryptos auch völlig anonym kaufen, dann sind Screenshots von Explorern ein adäquates Mittel, zusätzlich zu einer Buchhaltung. Und gerade jetzt bei dem Wechsel könnte es von Vorteil sein, die Verknüpfung der alten Adresse mit der neuen Adresse mit Screenshots zu belegen. Das raten auch die meisten Fachleute.


    Glaubt mir, mit Screenshots tut ihr euch bei Prüfung leichter.😉


    Hier werden viele Fragen beantwortet.




    @mods, die Zitatfunktion hakt ein wenig.

    2 Mal editiert, zuletzt von deev () aus folgendem Grund: Zitat händisch bearbeitet

  • Also nochmal zusammen gefasst

    Iota kaufen -> Belge sichern vom kauf -> 1 Jahr lang nicht verkaufen -> dann verkaufen -> Belege ab Verkaufsdatum 10 jahre aufheben, wenn das Finanzamt klingeln sollte.


    Ihr müsst dem Finanzamt rein garnichts mitteilen bei haltefristen größer 1 Jahr.


    Wie ist das denn wenn man die Bitpanda Belege aufbewahrt hat aber nicht die Kontoauszüge vom FIAT Bankkonto, wie das Geld vom Konto auf Bitpanda übertragen wurde?


    Kann das Finanzamt sich diese Kontoauszüge nicht selbst direkt bei der Bank einholen?

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