GEFAHR! Regierung plant 2022 schockierendes! - 31.01.2022
UNGLAUBLICH! IWF mit absoluter Schock-Forderung! Es wird am Ende wieder die falschen treffen! - 31.01.2022
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Ein kaum bekanntes Gesetz verpflichtet Sparer mit ihrem Vermögen Banken zu retten
Inhalt
Das Beispiel der Greensill Bank
Einlagenschutz künftig gedeckelt
Einlagen können schon vor einer Insolvenz konfisziert werden
SAG schützt sogenannte „systemrelevante“ Banken
Gespartes kleinteilig gestreut anlegen!
Geld auf der Bank zu haben, ist heute riskant! Dabei wird doch immer suggeriert, dass eine Bank eigentlich nicht wirklich pleite gehen kann und die privaten Einlagen sicher sind, denn diese sollen versichert sein. Ist das wirklich der Fall? Oder hat sich – ohne großes Echo in den Mainstreammedien – etwas geändert? In der Tat, denn wenn man Pech hat, kann sich das Ersparte ganz schnell in Luft auflösen.
Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) sichert private Sparer und Stiftungen
ab dem 1. Januar 2023 nur noch mit fünf Millionen Euro pro Bank ab,
Im Jahr 2025 sollen es noch drei Millionen Euro sein,
im Jahr 2030 dann höchstens eine Million Euro.
https://www.kla.tv/_files/video.kla.tv/2022/03/21802/HellseherImBundestagH_360p.webm
Display More02.03.2022 | www.kla.tv/21802
Zum Ende des Jahres 2019 wurde im Bundestag das sogenannte Lastenausgleichsgesetz gemäß Artikel 21 überarbeitet und am 12.12.2019! [Anfang der Corona-Pandemie] mit Geltung ab dem 01.01.2024! unter dem neuen Namen Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts [Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts] beschlossen. Ursprünglich wurde der Lastenausgleich 1949 für die Opfer und Versehrten des Zweiten Weltkrieges eingeführt. Das Gesetz ermöglichte der Bundesregierung die Erhebung von Zwangsabgaben bis hin zu Zwangshypotheken über einen Zeitraum von 30 Jahren. 1982 endete der Lastenausgleich, doch das Gesetz existierte bis zur gegenwärtigen Änderung Ende 2019 weiter.
Die sog. Kriegsopferfürsorge wurde durch das Wort soziale Entschädigung ersetzt. Was nun im überarbeiteten Gesetz unter soziale Entschädigung fällt, betrifft insbesondere das 14. Buch des Sozialgesetzbuchs. Dieses regelt Entschädigungen von Opfern einer Gewalttat und von künftig noch möglichen Opfern der beiden Weltkriege, die eine gesundheitliche Schädigung und eine daraus resultierende Schädigungsfolge, beispielsweise durch nicht entdeckte Kampfmittel, erleiden. Ebenso entschädigt sie Personen, die in der Ableistung ihres Zivildienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Der nachfolgende Passus der neuen Regelung lässt aufhorchen: Entschädigt werden ebenso Personen, die durch eine Schutzinjektion oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.
Die Kardinalfrage, die sich hieraus notwendigerweise ergibt und nach Antwort sucht: Was genau fällt nun unter eine Prophylaxe? Wurde hier etwa bereits eine Injektions- bzw. Impfpflicht, wie sie gerade in Deutschland geplant wird, in Betracht gezogen? Denn je nach Ermessen und Auslegung des Gesetzes könnte damit ein Lastenausgleich für Impfgeschädigte gerechtfertigt werden. Das bedeutet, dass von allen in Deutschland lebenden Menschen, die ein gewisses Vermögen besitzen, lt. Gesetz der Ausgleich eingefordert werden dürfte, das selbst vor Enteignung nicht Halt macht. Zur Kasse werden die Bürger gebeten.
Das deutsche Volk könnte, wie schon zweimal in der Vergangenheit, wieder ausbluten und zur Haftung herangezogen werden. In dem Fall in Haftung genommen für Produkte, deren Haftbarkeit eigentlich beim Hersteller liegen müsste, also bei den Pharmakonzernen, die die sogenannten Schutzinjektionen hergestellt haben. Nun liegt hier die Betonung auf müsste, denn es wurden Verträge zwischen EU und Impfstoffherstellern unterzeichnet, welche die Vertragsstaaten verpflichten, für etwaigen Schadensersatz alle Kosten zu übernehmen. [Hierzu empfehlen wir die Sendung 21582 auf Kla.tv.]
Was aber nun geschieht mit Impfgeschädigten, die Schadensersatz beanspruchen wollen? Sie haben die Beweislast zu erbringen und müssen nachweisen, dass der eingetretene Schaden mit Wahrscheinlichkeit auf die stattgefundene Injektion zurückzuführen ist.
Man höre und staune, denn das wurde ebenfalls in Paragraph 2 Nummer 11 des Infektionsschutzgesetzes wie folgt neu definiert: „Ein Injektionsschaden ist die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge eines über das übliche Ausmaß einer Injektionsreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung durch die Injektion, die zu einer dauerhaften, also länger als 6 Monate andauernden gesundheitlichen Schädigung führt.“
Wir stellen also fest, der „schwarze Peter“ liegt mal wieder beim Volk. Wenn auch bislang zwischen Geimpften und Ungeimpften unterschieden wird, spätestens beim Tragen der Kosten für Impfgeschädigte sind wir wieder vereint! Legen wir jedoch den Fokus nicht auf die Frage der Kosten, sondern vielmehr darauf, warum unsere Regierung dieses Gesetz Ende 2019, also unmittelbar vor Eintritt der Corona-Pandemie, beschlossen hat. Zufall? Und warum mit Wirkung ab 01.01.2024? Wird etwa eine riesige Welle an Impfschäden erwartet? Vermutlich werden diese Fragen wiederum als Verschwörungstheorie abgetan, aber bis 2024 ist es nicht mehr weit hin und es zeigen sich bereits sehr viele erste Opfer. Wie sagte bereits der letzte Indianerhäuptling Seattle: Wir werden sehen!
Bedenkt man, wie präzise, bis ins Kleinste ausformuliert, hier Gesetzesvorlagen im Bundestag beschlossen wurden und wie ihre Anwendung detailgetreu und zeitnah eintrifft, könnte geunkt werden, diese Änderung des Lastenausgleichsgesetzes sei gar ein Werk von Hellsehern und Glaskugellesern.
von wa/avr
Quellen/Links:
Änderung des Lastenausgleichgesetzes
https://www.youtube.com/watch?v=x9BZC6R15uM
Staaten übernehmen Haftung für Impfschäden
www.kla.tv/21582
Das Lastenausgleichsgesetz regelt neben der Entschädigung von Kriegsopfern seit einer Überarbeitung im November 2019 "ebenso Personen, die durch eine Schutzinjektion oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.“ Es tritt am 01. 01. 2024 in Kraft.
In diesem Satz verbirgt sich eine Bombe. Es bedeutet nichts anderes, als dass der Staat in neuer Form Impfschäden entschädigen kann und sich mit Hilfe des neuen Lastenausgleichsgesetzes am Vermögen seiner Bürger bedienen kann, um die Impfgeschädigten zu entschädigen, so sie glaubhaft machen können, dass der Schaden durch die Impfung entstanden ist. Das wirft zwei Fragen auf. Warum ist dieses Gesetz, welches die Auswirkungen von Krieg, Terror und Katastrophen mindern soll, nun um Schutzinjektionen erweitert worden? Hat man 2019, vor der Pandemie, bereits angenommen, dass die Folgen einer Schutzinjektion die Größenordnungen der Folgen von Kriegen und Katastrophen haben werden?
Link zum Beitrag findet ihr in der Profilbeschreibung unter ‚Blog‘!
§ 24 SGB XIV Geschädigte durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
...... Dies gilt auch, wenn die Schutzimpfung mit vermehrungsfähigen Erregern durchgeführt und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde......
Das sind dann Impfstoffe, die als selbst verbreitender Virus/Impfstoff hergestellt wurde, die spielen immer mehr Gott.
auf 🇩🇪👉 CBDC-Vorsicht _ Stadtzeitung.pdf
Lastenausgleichsgesetz: Was bedeutet es?
Das große Problem für Immobilien Investoren in Deutschland
Lastenausgleich auf Gold, Immobilien, Aktien, Kryptos | Vermögensregister
Inflation war gestern: Jetzt kommt Enteignung per GESETZ!
Lastenausgleich kommt am 1. Januar 2025 (Immobilien, Aktien, Gold, Krypto, Bargeld)
Antrag im Bundestag zur Enteignung der Bürger
Im Großen und Ganzen brauch sich keiner Gedanken zu machen, daß man sowenig Steuern zahlt wie möglich.
In Zukunft möchte unsere Regierung jeden an die Eier langen, egal ob er sie es welche hat oder nicht, Blockchain/DLT macht es erst möglich. Stell dir nur vor, daß es keine Steuern mehr auf irgendwelche Gewinne Krypto/Aktien/Zertifikate etc. mehr gibt.
Jeder kann so viel Geld verdienen wie er will/kann, tolle Sache so lange man auch jedes Jahr Gewinne generiert.
Um seine zb. 2 Prozentige Sozial-Vermögens-Abgabe zu jedem 1.1. des neuen Jahres zahlen kann.
Natürlich auch auf nicht realisierte Gewinne, Verluste kann man dann auch nicht mehr vortragen,
diese werden immer gleich im selben Jahr verrechnet.
Das würde dann auch, die hohe Steuer-Verwaltung vermutlich reduzieren.
In diesem System besitzt natürlich jeder, eine ID-Sozial-Kredit-Vermögen-Wallet.
(Haus/Wohnung/Gold/Silber/ Krypto/Aktien/Wald/Grundstück/Rolex Uhren/ Gemälde/ NFTs usw.)
Auf all das muss dann ein Jeder, jedes Jahr zb. 2 % zahlen, ob du willst oder nicht, egal in welchem Land man lebt.
Den Fehler an dieser Milchmädchen Aufstellung ist offensichtlich,
1.) das nur die Zahlen, die etwas Besitzen ,
2.) wenn jemand nicht so viel verdient, daß er die 2 % Vermögen-Abgabe und die 5 % Inflation ausgleicht,
geht es ans Eingemachte, also an das was man Besitzt, dieses läuft dann so lange bis keiner mehr was besitzt.
3.) mag mir nichts mehr ausdenken.
Alles Geld und Krypto Vermögen was irgendwo Gehortet wird, ist der Neuen Weltordnung ein Dorn im Auge.
All dieses Vermögen fehlt für eine schnelle Geldumlaufgeschwindigkeit, für ein gesundes Ökosystem.
Oder auch das ist eine Möglichkeit. 👇
Erich Hambach: Durch Enteignung besitzlos glücklich?
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