
Demnach steigt ein freistehendes Einfamilienhaus aus dem Jahr 2004 mit 220 Quadratmetern Wohnfläche und 700 Quadratmetern Grundstück, für das ein Bodenrichtwert von 500 Euro pro Quadratmeter gilt, mit dem Jahreswechsel um 61 Prozent im Wert – von 487.505 Euro auf 785.704 Euro. Möchte der Besitzer das Haus nun an sein Kind übertragen, müsste es ab 2023 57.855 Euro Schenkungsteuer dafür zahlen. 2022 wären es nur 9.625 Euro gewesen.
So viel können Sie steuerfrei erben
Wie hoch der steuerliche Freibetrag bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausfällt, hängt davon ab, wie eng die verwandtschaftliche Beziehung zwischen Erblasser oder Schenker und dem Erben oder Beschenkten ist. Während Ehepartner und eingetragene Lebenspartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten können, sind es bei den Kindern 400.000 Euro je Elternteil.
Großeltern können ihren Enkelkindern 200.000 Euro überlassen, ohne dass der Fiskus zugreift. Sollten die Kinder der Großeltern bereits tot sein, gilt für die Enkelkinder ebenfalls ein Freibetrag von 400.000 Euro.
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