Steuern - Talk

  • Ich beschäftige mich monentan mit der Besteuerung von Kryptowährung in der Schweiz und wollte mal Fragen ob meine Berechnungen richtig sind.


    Mal angenommen ich habe 10 000 CHF investiert, am Ende des Jahres hat mein Portfolio einen Wert von 120 000 CHF.


    Nun meine Berechnung:


    120 000 CHF - 75 000 CHF (Freibetrag Vermögen Einzelperson) = 45 000 steuerbares Vermögen
    In meinen Kanton steht nun dass ich für 45 000 CHF steuerbares Vermögen nur 58.10 CHF bezahlen muss.


    Kursgewinne auf Kryptowährungen sind bei uns ja steuerfrei bei Privatpersonen wenn man gewisse Bestimmungen nicht überschreitet.


    Ist diese Berechnung richtig?
    Ich nehme an es ist egal ob dieses Geld nun auf der Börse/Wallet oder schon auf dem Bankkonto liegt?



  • Ja auf das Vermögen Vermögenssteuer ist bei uns nicht hoch...z.b. Bei 1 000 000 CHF steuerbarem Vermögen bezahlst du ca 4600 CHF an Steuern (je nach Kanton).
    Ja bei Gelegenheit wende ich mich an einen Steuerberater habe nur gedacht vielleicht weiss jemand gerade Bescheid ob meine Berechnung richtig ist


    Heiratsanträge werden gerne entgegen genommen, für genug Miotas nehme ich sie vielleicht an, mit der einzigen Bedigung dass ein Ehevertrag abgeschlossen wird

  • Vielleicht sind hier noch Schweizer die es interessiert...


    Ich habe mir jetzt kurz die Mühe gemacht und nochmal eine Steuererklärung ausgefüllt, mit der Annahme ich hätte per 31.12.2017 120000 CHF als Vermögen in meinem Portfolio gehabt. Meine Berechnung war korrekt Da können wir Schweizer uns glücklich schätzen dass wir uns keine Gedanken über die Steuern machen müssen, da diese so klein ausfällt gegenüber dem Gewinn.


  • Bekomme ich eigentlich die Schweizer Staatsbürgerschaft, wenn ich eine Schweizerin heirate?


    Das könnte ja einen richtigen RUN auf dem Schweizer Kontaktbörsenmarkt auslösen.


    Kenne mich nicht aus wie es bei Menschen ist die in die Schweiz einwandern, aber ich glaube fast du brauchst nicht mal heiraten um in den Genuss zukommen was Steuern auf das Vermögen betrifft da reicht schon der Wohnsitz in der Schweiz aus Frau braust du nicht


  • Hallo m00n,


    ich bin auf der Suche nach dem deutschen Gesetz, in welchem steht, dass Kryptowährungen nach einem Jahr steuerfrei sind. Hast du einen Tip?
    Danke


    Einkommensteuergesetz (EStG) - § 23 Private Veräußerungsgeschäfte ( https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html )


    Es gibt kein spezielles Kryptogesetz. Im Privatbereich (ua als Hodler) ist ja erstmal nur die Veräußerung interessant. Daher greift hier dann auch §23 EStG, private Veräußerungsgeschäfte, da es eben priv. Veräußerungs/Spekulationsgeschäfte sind.
    Dort wird unter Absatz 1 Nr. 2 genau definiert, wann ein Veräußerungsgeschäft (andere Wirtschaftsgüter) zu versteuern ist.


    Zitat

    Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

  • Nun muss ich auch mal ne frage stellen. Das mit der ein Jahresfrist hab ich verstanden. Auch wie das gerechnet wird wenn man innerhalb der Zeit tradet Etc. Frage jetzt, wenn mein Jahr bei einem coin rum ist und ich den verkaufeden, sagen wir zum beispiel für ETH. Dann ist dieses ETH doch dann steuerfrei und ich kann das den Rest meines Lebens traden wohin ich will? Oder geht dann die Frist wieder von vorne los?


  • Nun muss ich auch mal ne frage stellen. Das mit der ein Jahresfrist hab ich verstanden. Auch wie das gerechnet wird wenn man innerhalb der Zeit tradet Etc. Frage jetzt, wenn mein Jahr bei einem coin rum ist und ich den verkaufeden, sagen wir zum beispiel für ETH. Dann ist dieses ETH doch dann steuerfrei und ich kann das den Rest meines Lebens traden wohin ich will? Oder geht dann die Frist wieder von vorne los?


    nö, der eine ETH schon aber wenn du davon wiederum nen Coin kaufst gilt wieder die 1 Jahresfrist

  • Hallo,


    mich würde es interessieren wie das genau abläuft mit der 1 Jahres-Frist.
    Ich habe zuletzt vor ca 6 Wochen alle meine Coins verkauft gehabt und bin beim traden leider auf die Nase gefallen.
    Seitdem habe ich mir gesagt hodl ich nur noch (Token liegen seit 3 Monaten auf Bitfinex) .


    Wird die Frist neu gestartet wenn ich diese Coins nun auf eine Wallet verschiebe?
    Oder ist das egal? Hauptsache nicht traden?


    Und wie ist es wenn ich nachkaufe...Weil das ist zwischendurch auch einige Male passiert.



    Bin leider totaler Steuer-Laie, daher die Fragen.

  • So siehts aus.
    Wenn du sie von Wallet zu Wallet schiebst, ist das ja kein "Geschäft". Wenn du sie von einer Börse zu deiner Wallet schiebst ist es lediglich ein Verschieben. Entscheidend ist der Kaufzeitpunkt.


    Beim Nachkaufen gilt, jeder Kauf hat seine eigene Jahresfrist (first in, first out)! D.h. die, die du zuerst gekauft hast, kannst du ein Jahr nach Kaufdatum steuerfrei verkaufen. Entscheidend ist da, dass du nicht mehr verkaufst als du an diesem Tag (vor einem Jahr) gekauft hast.

  • Ich habe nochmals eine Anfänger-Verständnisfrage bezüglich Steuerfreiheit nach einem Jahr.


    Wenn ich mir IOTA kaufe und dann fi se an meine Trinity Wallet sende zum Beispiel, die 1 Jahr dort liegen und ich die dann auf Coinbase oder bitpanda schicken möchte um in Fiat umzuwandeln, muss ich ja zuerst in Ether oder BTC umtauschen. Das heißt ich habe einen trade gemacht und bin dann nicht mehr steuerfrei? Oder kann ich nach der einem Jahr mit fen Voins traden was ich möchte? Oder zählt das eintach nicht weil in den paar Sekunden von IOTA - Ether - Fiat eh kaum Gewinn dazukommt? Oder wie oder was? Ich hoffe es war verständlich.


    Edit: Bin aus Ö. Grundsätzlich die selben Fragen wie oben, nur dad mit dem unwandeln in ETH ofer BTC ist mir da nicht so klar ..

  • Ok, danke für die Antworten



    Ich hätte aber weitere 2 Fragen!


    Ein Beispiel:
    Sagen wir, ich habe 1000€ in IOTA investiert.
    Der Kurs verfierfacht sich in 5 Monaten, sprich 4000€.
    Kann ich nun zu diesem Zeitpunkt meinen Einsatz (ist ja eig. kein Gweinn) von 1000€ steuerfrei auszahlen lassen und die anderen 3000€ in Form von IOTA weiterlaufen lassen?


    Frage 2:
    Sagen wir, ich habe 1000€ in IOTA investiert.
    Der Kurs verfierfacht sich in 5 Monaten, sprich 4000€.
    Kann ich nun zu diesem Zeitpunkt meinen Einsatz (ist ja eig. kein Gweinn) von 1000€ + der steuerfreien Grenze in Ö von 400 p. Jahr steuerfrei auszahlen lassen und die anderen 2560€ in Form von IOTA weiterlaufen lassen?

  • [mention=254]IotaHodler[/mention]
    Zu Frage 1:
    Nein. Du hast IOTA um 1000€ gekauft, sagen wir es waren 1k Stück. Also ein IOTA pro €. Der Kurs steigt auf 4€ pro IOTA. Du verkaufst 250 Stk zu einem Kurs von 4€ und erhältst 1k€. Bei den 250 Stk. hast du also gegenüber deinem Kauf 750€ Gewinn gemacht und dieser wäre zu versteuern.


    Zu Frage 2:
    siehe Antwort zu Frage 1. Es geht immer um den Gewinn pro Einheit und nicht um den Gewinn des eingezahlten Geldes.
    Du könntest also max. 133 Stk. Iota zu einem Kurs von 4€ verkaufen. Dann hättest du bei deinem Verkauf 532€ bekommen abzüglich der 133€ die du beim Kauf ausgegeben hast, hast du dann € 399.- Gewinn gemacht und dieser ist in Österreich steuerfrei.


    BG
    G.

  • Hey,


    angenommen ich lassen die Coins 2 Jahre liegen, muss ich dann erst nach dem Verkauf dies auf der Steuererklärung angeben, oder bereits in der Steuererklärung vom Kaufjahr?
    Weis da jemand genau bescheid? logisch wäre es ja erst beim Verkauf, bin mir aber nicht sicher.. Danke

  • Eine Frage habe ich noch Kollegen.
    Zur Veranschaulichung noch ein Beispiel:


    Ich sende Geld auf eine Börse wo man mit Fiat IOTA kaufen kann und kaufe IOTA für 1000€.
    EIn paar Tage später wechsel ich IOTA für 400 Euro auf der selben Börse wieder zurück in Euro, um mit einen Ether zu kaufen.


    FRAGE: Ist der Ether dann ab dem Kaufdatum mit dem Geld der Iotas 1 Jahr später ebenso steuerfrei?


    Bin aus Österreich.


  • So siehts aus.
    Wenn du sie von Wallet zu Wallet schiebst, ist das ja kein "Geschäft". Wenn du sie von einer Börse zu deiner Wallet schiebst ist es lediglich ein Verschieben. Entscheidend ist der Kaufzeitpunkt.


    Beim Nachkaufen gilt, jeder Kauf hat seine eigene Jahresfrist (first in, first out)! D.h. die, die du zuerst gekauft hast, kannst du ein Jahr nach Kaufdatum steuerfrei verkaufen. Entscheidend ist da, dass du nicht mehr verkaufst als du an diesem Tag (vor einem Jahr) gekauft hast.


    Das sollte mit dem Finanzamt geklärt sein. Nicht alle akzeptieren diese Regelung.


  • Nein. Egal wann man was tauscht beginnt die Frist erneut. Der gekaufte Coin muss 1 Jahr gehalten werden. Wenn man innerhalb der Jahresfrist veräußert, zb in einen anderen Coin tauscht,müssen darauf Steuern gezahlt werden und für den neu getauschten Coin beginnt die Frist erneut.


  • Hey,


    angenommen ich lassen die Coins 2 Jahre liegen, muss ich dann erst nach dem Verkauf dies auf der Steuererklärung angeben, oder bereits in der Steuererklärung vom Kaufjahr?
    Weis da jemand genau bescheid? logisch wäre es ja erst beim Verkauf, bin mir aber nicht sicher.. Danke


    Ich denke schon, dass die angegeben werden müssen, nur steuerlich relevant werden diese im Verkaufsjahr. Bin mir da aber auch nicht sicher.

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